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Schmierereien mit Straßenmalkreide |
| Freizeit-Arrest und Geldstrafe für vier junge Männer |
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FÜRTH - Sie schauen nicht gleichgültig weg, sondern engagieren sich leidenschaftlich gegen Neonazis. Gestern wurden vier junge Männer vom Amtsgericht allerdings wegen Sachbeschädigung zu Freizeitarrest und einer Geldstrafe verurteilt, weil sie für ihr Anliegen zu den falschen Mitteln griffen: Bei der Vorbereitung zu einer Anti-Faschismus-Demonstration schmierten sie mit Straßenmalkreide Symbole und Parolen an Sandstein-Hauswände.
Die Müdigkeit steht der Gruppe von Demonstranten noch ins Gesicht geschrieben. Doch sie haben sich schon kurz vor acht vor dem Amtsgericht zusammengefunden, weil sie Solidarität zeigen wollen mit den Angeklagten. Die waren im vergangenen November in der Fürther Südstadt nachts um eins festgenommen worden, nachdem ein junger Mann telefonisch bei der Polizei Graffiti-Alarm ausgelöst hatte. Später stellte sich heraus, dass nicht Spraydosen im Einsatz waren, sondern Kreide, die eigentlich dazu bestimmt ist, Hüpfkästchen aufs Pflaster zu malen.
Zwischen Hornschuch-Promenade und Herrnstraße - auf der Route gab es am nächsten Tag eine Anti-Fa-Demo - fanden sich unter anderem Symbole wie Hammer und Sichel oder kurzgefasste Beschimpfungen. Gestern ging es aber nur um zwei Schmierereien, die auf Sandstein-Fassaden angebracht wurden und noch immer deutlich zu sehen sind. Ein verärgerter Hausbesitzer berichtete, dass er mit Wasser und Schwamm nichts ausrichten konnte. Ein anderer rechnete vor, dass für die fachgerechte Entfernung mit speziellen Chemikalien rund 200 Euro gezahlt werden müssen.
Die vier Angeklagten sagten nichts zu den Vorwürfen, allerdings machten sie ihr politisches Ziel in einer Stellungnahme noch einmal deutlich. Nachdem neun Zeugen gehört worden waren, plädierte Staatsanwältin Silvia Körzdörfer dafür, die drei Angeklagten, die jünger als 20 Jahre sind, mit je zwei Wochen Dauerarrest zu belegen und den 22-Jährigen mit 900 Euro Geldstrafe. Verteidiger Dieter Nestel forderte für seinen 18-jährigen Mandanten Freispruch, da die Schmierereien ihm ebenso wenig wie den anderen eindeutig zuzuordnen seien.
Richter Gerd Engelhardt verurteilte den 22-Jährigen zu 600 Euro Geldstrafe, die drei übrigen wegen Beihilfe zu je zweimal Freizeit-Arrest, der entweder an zwei Wochenenden oder vier Ferientagen abgesessen werden muss. Der Vorsitzende ließ in seiner Begründung keinen Zweifel daran, dass es bei dieser Verhandlung nicht um das politische Anliegen der jungen Männer ging: «Ich kann sogar sagen, das ist in Ordnung wenn Sie gegen Nazis aufstehen«, erklärte Engelhardt. «Aber es ist nicht in Ordnung, wenn Sie Grenzen überschreiten und die legitimen Interessen anderer schädigen. So verscherzen Sie sich auch Sympathien.« |
| 19.4.2008 |
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