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Kein Bier zum Abschied: Richter legt Klage ein

Werner Schultheiß ist sauer auf den Freistaat, weil ein Umtrunk anlässlich seiner Pensionierung verboten wird
 Kein Bier zum Abschied: Richter legt Klage ein
Foto: Matthias Kronau
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FÜRTH - Zum Abschied will Werner Schultheiß (64), Amtsrichter in Fürth, der am 1. April in Pension geht, nicht nur leise Servus sagen, sondern auch mit den Kollegen anstoßen. Das darf er gerne tun - solange in den Gläsern Wasser oder Limo schwappt. Alkohol ist in den Räumen des Amtsgerichts nämlich tabu. Dagegen hat der streitbare Richter Klage eingelegt.

Am 20. März steht nun vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach die Verhandlung «gegen den Freistaat Bayern wegen Hausrecht« auf der Tagesordnung. Mit einem Antrag auf eine einstweilige Anordnung will Schultheiß, der am Registergericht tätig ist, ein «Biergebot« durchsetzen.

Mit diesem Wunsch war er bei Direktor Klaus Kuhbandner, Chef im Fürther Amtsgericht, abgeblitzt. In einem freundlichen Brief hat der ihm zwar den Sozialraum für die Abschiedsfete Ende März zur Verfügung gestellt - aber gleichzeitig um Verständnis dafür gebeten, dass es «keinen Sonderfall« in Sachen Umtrunk geben kann; zudem sei beim Feiern die «Einhaltung der allgemeinen Dienstzeiten« zu beachten.

«Vollstes Verständnis«

Herbert Enz, Richter am Amtsgericht und Vertreter des Direktors, bestätigte auf FN-Anfrage das generelle Alkoholverbot und betonte: «Das lässt sich am einfachsten einhalten, wenn es keine Ausnahmen gibt.« Im Übrigen sei diese Regelung mit der Personalvertretung einvernehmlich abgesprochen worden. Enz machte deutlich: «Wo so viele Menschen arbeiten, könnte es möglicherweise auch Mitarbeiter geben, die Alkoholprobleme haben. Denen würde man doch einen Bärendienst erweisen.« Er habe vollstes Verständnis für diese Entscheidung und würde sich persönlich «sehr wundern, wenn diese Klage Erfolg hat«.

Bei der Fürther Anti-Alkohol-Entscheidung handelt es sich im Übrigen keineswegs um einen Alleingang von Klaus Kuhbandner. Bereits im Januar 2007 hatte das bayerische Justizministerium einen «Leitfaden für den Umgang mit Fällen des Alkoholmissbrauchs durch Justizbedienstete« in Umlauf gebracht. In ihm wird die Möglichkeit erwähnt, ein Spirituosen-Verbot im Dienst auszusprechen.

Dass derlei Fingerzeige nicht völlig aus der Luft gegriffen sind, wurde den Ministerialbeamten nur wenige Monate später bestätigt, als Alkoholkonsum im Zusammenhang mit der Justiz auf unschöne Weise in den Fokus rückte. Eine Richterin des Ansbacher Amtsgerichts war - das räumte das bayerische Innenministerium im Dezember ein - im Juli 2007 zunächst von der Polizei in vorläufigen Gewahrsam genommen und dann in einem Streifenwagen nach Hause gebracht worden, weil sie «schwer betrunken« war. Inzwischen wurde die Frau aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand versetzt.
13.3.2008
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